Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Gesetzeslage: Ab dem 01.01.2020 hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe, nach SGB XII, herausgelöst und als eigenes Leistungsrecht im 2. Teil des SGB IX verortet. CORONA Wichtige weiterführende Informationen zu dem Coronavirus finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung […]